- Garderobenversicherung
- von Theatern, Kinos, Hotels, Gaststätten, Badeanstalten, Museen etc. abgeschlossene Versicherung für die von den Gästen zur Aufbewahrung abgegebenen Kleidungsstücke, Schirme, Stöcke, Taschen etc. Die G. umfasst Schäden durch Verlust, Verwechslung und Beschädigung.- Nicht versichert sind Gegenstände, die sich in den Garderobestücken befinden, einschließlich Geld und Wertsachen.
Lexikon der Economics. 2013.